Betriebe, die sich gewerbsmäßig mit dem Errichten, Instandsetzen oder Reinigen von AwSV-Anlagen befassen, müssen ihre wasserrechtliche Qualifikation durch eine Mitgliedschaft in einer anerkannten Güte-/Überwachungsgemeinschaft oder durch einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation nachweisen. Die im Seminar und der Prüfung erworbene Qualifikation ist Grundlage der täglichen Praxis.
Veranstalter:
 Bundesberufsfortbildungszentrum wassergefährdender Stoffe GmbH (BwS)
 Hebelstr. 11
 79104 Freiburg i. Br.
Infos und Anmeldung:
 www.bbs-gt.de
