Betriebe, die sich gewerbsmäßig mit dem Errichten, Instandsetzen oder Reinigen von AwSV-Anlagen befassen, müssen ihre wasserrechtliche Qualifikation durch eine Mitgliedschaft in einer anerkannten Güte-/Überwachungsgemeinschaft oder durch einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation nachweisen. Die im Seminar und der Prüfung erworbene Qualifikation ist Grundlage der täglichen Praxis.
Veranstalter:
Bundesberufsfortbildungszentrum wassergefährdender Stoffe GmbH (BwS)
Hebelstr. 11
79104 Freiburg i. Br.
Infos und Anmeldung:
www.bbs-gt.de